Präzise Immobiliengutachten für klare Entscheidungen

Einfach & unkompliziert Verkehrswertgutachten, Kaufberatung, Kurzgutachten und mehr. Zu den Leistungen
Porträt von Karin Busz, Immobilien-Expertin und Geschäftsführerin
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Ich nehme mir Zeit, höre genau hin und bringe neben meiner langjährigen Erfahrung auch eine gute Portion Empathie mit. Denn hinter jeder Immobilie steht eine persönliche Geschichte. – Karin Busz
Karin Busz

Ihre Immobilien-Expertin

Mit einem geschulten Blick für Details, fundiertem Fachwissen und einem offenen Ohr für die Anliegen meiner Kundinnen und Kunden begleite ich Sie zuverlässig bei allen Fragen rund um die Immobilienbewertung. Ob Haus, Wohnung oder Grundstück – ich bewerte objektiv, nachvollziehbar und stets mit dem Anspruch, Ihnen Klarheit und Sicherheit zu geben.

Ihre Vorteile

Professionelle Beratung für Ihre Immobilie

Eine zertifizierte und extern durchgeführte Immobilienbewertung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, die nicht nur Zeit und Aufwand sparen, sondern auch finanzielle Sicherheit schaffen. Durch die unabhängige Begutachtung erhalten Sie eine objektive und rechtssichere Einschätzung des tatsächlichen Marktwertes Ihrer Immobilie. Dies schafft eine fundierte Grundlage für alle weiteren Schritte.

Unabhängig

Eine unabhängige Bewertung verhindert Interessenskonflikte und bietet eine neutrale Einschätzung des tatsächlichen Marktwertes.

Rechtssicher

Die Gutachten werden nach gängigen gesetzlichen Vorgaben (z. B. §194 BauGB) erstellt und sind vor Gericht und bei Behörden anerkannt.

Verlässlich

Die erstellen Gutachten bieten eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen. Ideal im Falle eines Verkaufs, Erbschaft oder einer Scheidung.

Transparent

Alle relevanten Bewertungskriterien wie Lage, Zustand und Markttrends fließen nachvollziehbar in die Bewertung Ihrer Immobilie ein.

Risikoarm

Die vorherige Erstellung eines Gutachtens verhindert Über- oder Unterbewertung im Verkaufsprozess Ihrer Immobilie und stärkt zudem Ihre Verhandlungsposition.

Anerkannt

In vielen Fällen ist ein vorher erstelltes Gutachten Voraussetzung bei Finanzierungen, steuerlichen Angelegenheiten und Gerichtsverfahren.

Professionell & individuell

Bewertungsleistungen im Überblick

Immobilienbewertung

Qualifzierte Immobilienbewertung für eine verlässliche Einschätzung des Marktwerts.

Kurzgutachten

Kosteneffiziente Kurzgutachten Ihrer Immobilie zur klaren Orientierung bei Entscheidungsfragen.

Verkehrswertgutachten

Transparente und rechtssichere Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie nach §194 BauGB.

Immobilienberatung

Individuelle Beratung bei allen Fragen rund um Ihre Immobilie und Ihre persönliche Situation.
Häufig gestellte Fragen

Wissenswertes rund um die Wertermittlung

Der Verkehrswert ist der gesetzlich definierte Marktwert einer Immobilie und wird in Deutschland im § 194 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Er gibt an, welcher Preis zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – unabhängig von persönlichen oder ungewöhnlichen Umständen.

Der Marktwert ist im Prinzip synonym zum Verkehrswert. Der Begriff ist allerdings im allgemeinen und internationalen Sprachgebrauch weiter verbreitet.

Mit dem Begriff ‚Beleihungswert‘ wird die Feststellung des langfristigen Marktwerts einer Immobilie bezeichnet. Dieser soll auch dann noch erzielt werden können, falls das betreffende Objekt wieder verkauft werden muss.

Ein Kurzgutachten ist immer dann ausreichend, wenn Sie eine schnelle und kostengünstige Einschätzung des Immobilienwertes benötigen, ohne dass eine gerichtsfeste oder behördlich anerkannte Bewertung erforderlich ist. Besonders geeignet für Verkaufsabsichten, Kaufpreisverhandlungen, interne Entscheidungsprozesse oder Bankgespräche zur Finanzierung.

Das Kurzgutachten bietet eine übersichtliche und fundierte Marktwerteinschätzung, basiert auf den gleichen Bewertungsverfahren wie ein Vollgutachten, ist jedoch kompakter und ohne ausführliche Begründung dokumentiert.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen, Erbangelegenheiten oder steuerlichen Bewertungen empfehlen wir hingegen ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, das den formellen Anforderungen von Gerichten, Behörden oder dem Finanzamt entspricht.

Ja, die erstellten Gutachten sind offiziell anerkannt und rechtssicher.
Sie werden nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt und erfüllen damit die Anforderungen von Gerichten, Finanzbehörden, Banken und anderen Institutionen. Dank fundierter Methodik, fachlicher Qualifikation sowie langjähriger Erfahrung dienen die Verkehrswertgutachten zuverlässig als Grundlage in rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten – etwa bei Erbschaften, Scheidungen, Finanzierungen oder Verkaufsentscheidungen.

Die erforderlichen Unterlagen für ein Verkehrswertgutachten oder eine Immobilienbewertung hängen von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der Art der Immobilie, dem gewünschten Bewertungsumfang sowie Ihrer persönlichen Zielsetzung (z. B. Verkauf, Scheidung, Erbschaft oder Finanzierung).

Für einen ersten Überblick stehen Checklisten für jeden Gutachten-Typ zum Download bereit:

Da jede Bewertung individuell ist, berate ich Sie gerne persönlich dazu, welche Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind. So wird sichergestellt, dass das jedes Gutachten rechtssicher, vollständig und auf Ihre Situation abgestimmt ist.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Gutachtens sowie von der Komplexität der Immobilie ab.

Ein Kurzgutachten kann in der Regel innerhalb weniger Tage bis etwa zwei Wochen erstellt werden, da es auf einer kompakten, vereinfachten Bewertung basiert.

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (auch Vollgutachten genannt) erfordert eine deutlich umfassendere Analyse aller relevanten Faktoren wie Lage, Zustand, Vergleichswerte und rechtliche Rahmenbedingungen. Daher beträgt die Erstellungsdauer in der Regel vier bis sechs Wochen.

In besonders komplexen Fällen oder bei erforderlichen Zusatzrecherchen kann sich der Zeitraum entsprechend verlängern. Selbstverständlich wird der Zeitrahmen im Vorfeld individuell mit Ihnen abgestimmt.

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