Ihre Immobilien-Expertin
Mit einem geschulten Blick für Details, fundiertem Fachwissen und einem offenen Ohr für die Anliegen meiner Kundinnen und Kunden begleite ich Sie zuverlässig bei allen Fragen rund um die Immobilienbewertung. Ob Haus, Wohnung oder Grundstück – ich bewerte objektiv, nachvollziehbar und stets mit dem Anspruch, Ihnen Klarheit und Sicherheit zu geben.
- Zertifizierte Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien ("IQ-ZERT GmbH & Co. KG" (S1352) gem. DIN EN/ISO IEC 17024 – durch die DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle)
- DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1, D2 und D3 mit Zertifikaterweiterung für Wohneigentum und Beleihungswertermittlung
- DEKRA-zertifizierte Schadenbeurteilerin in der Immobilienbewertung
- TÜV-zertifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin nach Baustellenverordnung
Professionelle Beratung für Ihre Immobilie
Eine zertifizierte und extern durchgeführte Immobilienbewertung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, die nicht nur Zeit und Aufwand sparen, sondern auch finanzielle Sicherheit schaffen. Durch die unabhängige Begutachtung erhalten Sie eine objektive und rechtssichere Einschätzung des tatsächlichen Marktwertes Ihrer Immobilie. Dies schafft eine fundierte Grundlage für alle weiteren Schritte.
Unabhängig
Eine unabhängige Bewertung verhindert Interessenskonflikte und bietet eine neutrale Einschätzung des tatsächlichen Marktwertes.
Rechtssicher
Die Gutachten werden nach gängigen gesetzlichen Vorgaben (z. B. §194 BauGB) erstellt und sind vor Gericht und bei Behörden anerkannt.
Verlässlich
Die erstellen Gutachten bieten eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen. Ideal im Falle eines Verkaufs, Erbschaft oder einer Scheidung.
Transparent
Alle relevanten Bewertungskriterien wie Lage, Zustand und Markttrends fließen nachvollziehbar in die Bewertung Ihrer Immobilie ein.
Risikoarm
Die vorherige Erstellung eines Gutachtens verhindert Über- oder Unterbewertung im Verkaufsprozess Ihrer Immobilie und stärkt zudem Ihre Verhandlungsposition.
Anerkannt
In vielen Fällen ist ein vorher erstelltes Gutachten Voraussetzung bei Finanzierungen, steuerlichen Angelegenheiten und Gerichtsverfahren.
Bewertungsleistungen im Überblick
Immobilienbewertung
Kurzgutachten
Verkehrswertgutachten
Immobilienberatung
Wissenswertes rund um die Wertermittlung
Der Verkehrswert ist der gesetzlich definierte Marktwert einer Immobilie und wird in Deutschland im § 194 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Er gibt an, welcher Preis zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – unabhängig von persönlichen oder ungewöhnlichen Umständen.
Der Marktwert ist im Prinzip synonym zum Verkehrswert. Der Begriff ist allerdings im allgemeinen und internationalen Sprachgebrauch weiter verbreitet.
Mit dem Begriff ‚Beleihungswert‘ wird die Feststellung des langfristigen Marktwerts einer Immobilie bezeichnet. Dieser soll auch dann noch erzielt werden können, falls das betreffende Objekt wieder verkauft werden muss.
Ein Kurzgutachten ist immer dann ausreichend, wenn Sie eine schnelle und kostengünstige Einschätzung des Immobilienwertes benötigen, ohne dass eine gerichtsfeste oder behördlich anerkannte Bewertung erforderlich ist. Besonders geeignet für Verkaufsabsichten, Kaufpreisverhandlungen, interne Entscheidungsprozesse oder Bankgespräche zur Finanzierung.
Das Kurzgutachten bietet eine übersichtliche und fundierte Marktwerteinschätzung, basiert auf den gleichen Bewertungsverfahren wie ein Vollgutachten, ist jedoch kompakter und ohne ausführliche Begründung dokumentiert.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen, Erbangelegenheiten oder steuerlichen Bewertungen empfehlen wir hingegen ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, das den formellen Anforderungen von Gerichten, Behörden oder dem Finanzamt entspricht.
Ja, die erstellten Gutachten sind offiziell anerkannt und rechtssicher.
Sie werden nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt und erfüllen damit die Anforderungen von Gerichten, Finanzbehörden, Banken und anderen Institutionen. Dank fundierter Methodik, fachlicher Qualifikation sowie langjähriger Erfahrung dienen die Verkehrswertgutachten zuverlässig als Grundlage in rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Angelegenheiten – etwa bei Erbschaften, Scheidungen, Finanzierungen oder Verkaufsentscheidungen.
Die erforderlichen Unterlagen für ein Verkehrswertgutachten oder eine Immobilienbewertung hängen von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der Art der Immobilie, dem gewünschten Bewertungsumfang sowie Ihrer persönlichen Zielsetzung (z. B. Verkauf, Scheidung, Erbschaft oder Finanzierung).
Für einen ersten Überblick stehen Checklisten für jeden Gutachten-Typ zum Download bereit:
- Checkliste für Immobilienbewertung
- Checkliste für Kurzgutachten
- Checkliste für Verkehrswert-/Vollgutachten
Da jede Bewertung individuell ist, berate ich Sie gerne persönlich dazu, welche Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind. So wird sichergestellt, dass das jedes Gutachten rechtssicher, vollständig und auf Ihre Situation abgestimmt ist.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Gutachtens sowie von der Komplexität der Immobilie ab.
Ein Kurzgutachten kann in der Regel innerhalb weniger Tage bis etwa zwei Wochen erstellt werden, da es auf einer kompakten, vereinfachten Bewertung basiert.
Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (auch Vollgutachten genannt) erfordert eine deutlich umfassendere Analyse aller relevanten Faktoren wie Lage, Zustand, Vergleichswerte und rechtliche Rahmenbedingungen. Daher beträgt die Erstellungsdauer in der Regel vier bis sechs Wochen.
In besonders komplexen Fällen oder bei erforderlichen Zusatzrecherchen kann sich der Zeitraum entsprechend verlängern. Selbstverständlich wird der Zeitrahmen im Vorfeld individuell mit Ihnen abgestimmt.


